© SVSS - ASEP - ASEF /
7. Juni 2016
| |||
Sollte diese E-Mail nicht einwandfrei zu lesen sein, bitte hier klicken: SVSS-News | ||
Geschätzte Mitglieder des SVSS, | |||||||||||||
Urteil Genf zur Umsetzung Sportunterricht |
Erstes Urteil aus Genf zur Umsetzung des Sportunterrichts in der obligatorischen Schulzeit Die verwaltungsgerichtlich Kammer des Kantons Genf hat am 23. Mai 2016 als erster Kanton seit Inkrafttreten des neuen Sportförderungsgesetzes 2012 in der Schweiz ein Urteil betreffend Umsetzung des Sportunterricht während der obligatorischen Schulzeit gefällt. Der Kanton Genf muss nun die dritte Sportlektion in die Stundenpläne aufnehmen und die gemäss Bundesgesetz verlangte quantitative Umsetzung sicherstellen. Lager und Sporttage können nicht angerechnet werden. Der SVSS freut sich über diesen Präzedenzfall. Das komplette Urteil in französischer Sprache kann unter info@svss.ch angefordert werden. Hier geht es zur Zusammenfassung in Deutsch. Hier geht es zum Zeitungsartikel der Tribune de Genéve. |
||||
|
SVSS-News |
Du erhältst diese SVSS-News als Mitglied vom SVSS oder Interessierte/r am Sportunterricht an Schulen. | ||||||||