Der SVSS konnte einen Antrag bewirken, welcher sicherstellt, dass Art. 12 des Sportförderungsgesetzes anlässlich der Sitzung der nationalrätlichen WBK (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur) behandelt wird.
Dadurch ist sichergestellt, dass über Art. 12 überhaupt debattiert wird. In Art. 12 ist vorgesehen, die Hoheit über das sog. "3h- Obligatorium" vom Bund an die Kantone zu übertragen. Wir kämpfen für folgenden Text: "Der Bund legt nach Anhörung der Kantone die Mindestlektionenzahl und qualitative Grundsätze für den Sportunterricht an Volks- und Mittelschulen fest".