Allgemeine Geschäftsbedingungen der SVSS-Weiterbildung
Abmeldung
Falls Sie sich von einem Kurs wieder abmelden oder nicht am Kurs teilnehmen können, wird eine Bearbeitungsgebühr fällig (gilt auch mit Arztzeugnis).
- bei Abmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn CHF 50.–
- bei späterer Abmeldung ist der volle Kursbeitrag zu bezahlen
Die Bearbeitungsgebühr entfällt bei Meldung einer Ersatzperson.
Es wird empfohlen, eine Annullationskostenversicherung (mit Einschluss von Kurskosten) abzuschliessen!
Vergünstigungen
SVSS-Mitglieder profitieren von reduzierten Kurskosten.
- Als SVSS-Mitglied gilt, wer zum Zeitpunkt seiner Anmeldung in der zentralen SVSS-Datenbank als Mitglied eines SVSS-Kantonalverbands registriert ist oder den Jahresbeitrag direkt beim SVSS einbezahlt hat. Überprüfen Sie im Zweifelsfall vor Ihrer Anmeldung, ob Sie als ordentliches Mitglied von einem Kantonalverband an die SVSS-Geschäftsstelle gemeldet worden sind (info@svss.ch).
- Teilnehmende, die sich in Ausbildung befinden (universitäre Institute und Fachhochschulen) profitieren ebenfalls von den reduzierten Kurskosten (bitte bei der Anmeldung vermerken und Ausweiskopie an die Geschäftsstelle senden).
- Es besteht die Möglichkeit, mit der Kursanmeldung SVSS-Mitglied zu werden. Der Jahresbeitrag wird mit der Kursgebühr verrechnet und die Mitgliedschaft für das kommende Jahr dem gewünschten Kantonalverband weitergeleitet. Auskunft erhalten Sie bei der Geschäftsstelle (info@svss.ch).
Versicherungsschutz
- Seitens des SVSS besteht kein Versicherungsschutz für die Teilnehmenden.
Sie müssen folglich selbst für eine ausreichende Versicherung besorgt sein.